AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der WeSe GmbH richten sich nach dem Deutschen "Bürgerliches Gesetzbuch" (BGB)

Absatz 1 Beförderung

I. Beförderungsvertrag

1. Der Beförderungsvertrag kommt durch Zahlung des Entgeltes und Aushändigung der Fahrkarte vor Antritt der Fahrt zustande. Der Fahrgast erkennt mit der Fahrscheinlösung die Allgemeinen Beförderungsbedingungen als verbindlich an.

2. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur für die auf der gelösten Fahrkarte genannte Fahrt oder Veranstaltung.

3. Fahrkarten sind bis zum Antritt der Fahrt oder Veranstaltung übertragbar, sofern sie nicht auf einen bestimmten Namen lauten oder zu Sondertarifen erworben wurden. Sind Fahrkarten mit einem bestimmten Datum versehen, haben diese nur für die zu diesem Zeitpunkt genannte Fahrt oder Veranstaltung Gültigkeit. Eine Rücknahme unbenutzter Fahrausweise kann nur dann erfolgen, wenn die vorgesehene Fahrt durch Totalausfall nicht angetreten werden kann. Der Rücknahmeanspruch ist nur am gleichen Tag möglich. Besteht die Möglichkeit auf ein anderes Schiff auszuweichen, ist die Rücknahme ausgeschlossen.

4. Der Fahrgast hat seine Fahrkarte jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen. Verlorene, durch eigenes Verschulden abgetrennte oder entwertete Fahrausweise sind ungültig und nicht ersatzpflichtig.

5. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen, die nach sachgerechtem Ermessen der Schiffsleitung

---a. Reiseunfähig durch gesundheitliche Erkrankungen sind oder die Gesundheit anderer Mitreisender gefährden,

---b. aufgrund persönlicher Umstände auf eine Begleitung angewiesen sind, jedoch ohne Begleitung reisen,

---c. aufgrund falscher Angaben eine Fahrkarte gelöst haben,

---d. angetrunken bzw. betrunken sind,

---e. andere Fahrgäste belästigen oder gefährden,

---f. sowie folgende Gegenstände mit sich führen: Waffen, feuergefährliche, ätzende und andere gefährliche Gegenstände
-----sowie Gegenstände, deren Besitz verboten oder strafbar ist oder sonstige zur Beförderung ungeeignete Gegenstände.
-----Befinden sich solche Personen an Bord, so haben sie das Schiff auf Anordnung der Schiffsleitung zu verlassen.
----.Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrgeldes.

6. Bei einem Ausschluss von der Beförderung besteht in keinem Fall ein Ersatzanspruch auf bereits gezahlte Fahrgelder oder auf Ersatz der durch den Ausschluss von der Beförderung dem Fahrgast entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Ferner wird der Fahrgast für alle entstehenden Folgen und Schäden vollen Umfangs verantwortlich gehalten.



II. Preise

1. Die Preise sind in bar oder bei Veranstaltungen per Rechnung entsprechend der Preisangaben zu vergüten.

2. Die jeweils gültigen Beförderungspreise sind der aktuell aushängenden Preistafel zu entnehmen.

3. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zahlen den Kinderfahrpreis.

4. Familienkarten beinhalten zwei Erwachsene sowie zwei Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

5. Gruppen, Schulklassen, Vereine usw. ab 20 Personen, erhalten bei geschlossener Bezahlung eine Gruppenermäßigung.

6. Weitere Ermäßigungen, soweit vorgesehen, werden nur dann gewährt, wenn sie vor Antritt der Fahrt vereinbart wurden.

7. Auf ermäßigte Fahrpreise werden keine weiteren Rabatte gewährt.

8. Pro Fahrkarte ist maximal eine Rabattaktion anwendbar.

9. Auf Sonderfahrten, Veranstaltungen oder Schiffscharter sind die Gebührensätze der Hafenrundfahrt in keinem Fall anwendbar. Die Entgelte für diese Fahrten werden außertariflich vereinbart.

10. Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich.

11. Aus einem gewährten Beförderungspreis lassen sich in keinem Fall Rechtsansprüche für künftige Beförderungen ableiten.



III. Tiere

1. Es besteht keine Beförderungspflicht von Tieren.

2. Der Schiffsführer kann die Beförderung von Tieren aus Gründen der möglichen Gefährdung der Sicherheit von Personen oder des Schiffes grundsätzlich ablehnen.

3. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen, Tischen oder Stühlen untergebracht werden.

4. Eine Belästigung der Mitreisenden durch Tiere ist auszuschließen. Tiere dürfen keine Gefahr darstellen.

5. Der Tierhalter hat seiner Aufsichtspflicht genüge zu tun. Etwaige Schäden und Kosten durch Verunreinigungen oder Beschädigungen des Schiffes, der Einrichtungen sowie an Bord befindlicher Personen sind vom Tierhalter zu tragen.



-Absatz 2 Pflichten

I. Pflichten des Fahrgastes

1. Das Schiffspersonal nimmt Hausrecht wahr. Der Fahrgast ist verpflichtet den Anweisungen der Schiffsleitung oder der Besatzung für die Sicherheit und Ordnung an Bord zu seinem eigenen Schutz sowie der Rücksicht weiterer Fahrgäste Folge zu leisten.

2. Dem Fahrgast ist untersagt, Schiffsräume, Schiffseinrichtungen oder Schiffsgegenstände zu verunreinigen oder zu beschädigen, Sicherheitseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen, zu öffnen oder zu beschädigen sowie Gegenstände jedweder Art von Bord des Schiffes zu werfen oder zu entwenden.

3. Jeder angerichtete Schaden oder entwendete Gegenstand wird der betroffenen Person oder dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

4. Die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen obliegt den Erziehungsberechtigten oder den Begleitpersonen.

5. Nichtrauchverbote sind strikt zu befolgen.

6. Die Firma WeSe Hamburger Hafen- & Veranstaltungsfahrten GmbH übernimmt keinerlei Haftung für persönliches Gepäck. Sie unterliegen der alleinigen Verantwortung des Fahrgastes. Für Geld, Wertsachen sowie Garderobe ist eine Haftung ausgeschlossen.

7. Bei einem Ausschluss von der Beförderung besteht in keinem Fall ein Ersatzanspruch auf bereits gezahlte Fahrgelder oder auf Ersatz der durch den Ausschluss von der Beförderung dem Fahrgast entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Ferner wird der Fahrgast für alle entstehenden Folgen und Schäden vollen Umfangs verantwortlich gehalten.


II. Pflichten der Firma WeSe Hamburger Hafen- & Veranstaltungsfahrten GmbH

1. Die Firma WeSe Hamburger Hafen- & Veranstaltungsfahrten GmbH verpflichtet sich, die Reise mit einem den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Schiff durchzuführen, wobei sie jedes eigene oder gecharterte Schiff verwenden und einsetzen kann.

2. Die Firma WeSe Hamburger Hafen- & Veranstaltungsfahrten GmbH ist nicht verpflichtet, die Reise mit einem bestimmten Schiff durchzuführen.

3. Bis zum Antritt der Fahrt oder Veranstaltung kann das vorgesehene Schiff durch ein anderes Schiff ersetzt werden.

4. Die Firma WeSe Hamburger Hafen- & Veranstaltungsfahrten GmbH ist berechtigt Fahrtage, -zeiten, -pläne, -unterbrechungen, -ausfälle, Schiffswechsel, Fahrtroutenabweichungen infolge ungünstiger Wetter- oder Tidebedingungen, technischer Ausfälle sowie Änderungen oder Ausfälle infolge vom Schiffsführer nicht zu vertretender Umstände zu ändern. Sie bedürfen keiner vorherigen Notiz des Fahrgastes oder Veranstalters. Es entstehen keine Ansprüche seitens des Fahrgastes oder Veranstalters an die Firma WeSe Hamburger Hafen- & Veranstaltungsfahrten GmbH auf Erstattung des Fahrpreises


5. Bei vollständigem Fahrtausfall (Totalausfall) hat der Fahrgast Anspruch auf Erstattung des entrichteten Fahrpreises.



Absatz 3 Schiffscharter, Veranstaltungen

I. Buchung

1. Buchungen für Veranstaltungen, Schiffsvermietung, Gruppen etc. werden grundsätzlich schriftlich bestätigt.

2. Die Buchung wird erst durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits verbindlich, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.


II. Bezahlung

1. Die Anzahlung, die wir zusammen mit unserer Bestätigung in Rechnung stellen, beträgt 50% des nach Teilnehmerzahl und Art der Veranstaltung voraussichtlich zu erwartenden Gesamtpreises.

2. Die Anzahlung ist 2 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum fällig.

3. Geht die Anzahlung nicht fristgemäß bei uns ein, können wir von dem Vertrag zurücktreten.

4. Die Restzahlung wird spätestens zwei Wochen nach dem Veranstaltungsdatum fällig.



III. Stornierung

1. Buchungen können bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin formfrei storniert werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Veranstaltung nicht wahr, so behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung / Auftragssumme.

2. Danach wird eine Stornogebühr wie folgt auf dem vereinbarten Gesamtpreis erhoben:

ab vier Wochen vor der gebuchten Veranstaltung: 40% der Auftragssumme

ab zwei Wochen vor der gebuchten Veranstaltung: 60% der Auftragssumme

ab einer Wochen vor der gebuchten Veranstaltung: 80% der Auftragssumme

am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen ohne Absage: 100% der Auftragssumme als Stornokosten.

3. Die Firma WeSe Hamburger Hafen- & Veranstaltungsfahrten GmbH ist bis zum Antritt der Reise zum Rücktritt, zur Änderung der Fahrpläne, zur Absetzung von Fahrten und zur Unterbrechung von Fahrten berechtigt, wenn die Durchführung der Reise durch unvorhersehbare und außergewöhnliche Umstände, wie dauerhaft ungünstige Wetterbedingungen, Ausfall von Schiffen, unzureichende Auslastung und ähnliches erheblich beeinträchtigt wird.
Bei einem Totalausfall, wobei keine Ersatzmöglichkeit seitens der Firma gefunden wurde, wird dem Fahrgast oder Veranstalter das volle Beförderungsentgelt, soweit im Voraus bezahlt wurde, erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Veranstaltungen jeglicher Art, werden, bedingt durch ungünstige Wetterbedingungen, wie Nebel, Eisgang oder Sturm, an den St. Landungsbrücken, Hamburg, Deutschland durchgeführt.

5. Eine Reduzierung oder Erhöhung der Personenzahl ist bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstag möglich und verbindlich.

6. Stornierungen sind uns schriftlich mitzuteilen.

7. Ansprüche, wegen nicht vertragsgerechter Erfüllung, hat der Kunde spätestens innerhalb eines Monats, soweit er nicht ohne sein Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert worden ist, schriftlich bei uns geltend zu machen. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag verlieren ihre Gültigkeit 6 Monate nach dem Veranstaltungsdatum.


IV. Leistung

1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen in unserem Prospekt sowie die darauf Bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung verbindlich.

2. Berechnet wird auf jeden Fall die vom Kunden bestellte Menge.

3. Für gastronomische Leistungen an Bord steht die am Veranstaltungstag gültige Bord-Speisekarte.

4. Alle Buffet-Vorschläge und Gastronomie Angebote müssen abgesprochen und schriftlich bestätigt werden. Im Gesamtpreis enthalten sind: Tisch- und Buffetdekoration, Geschirr, Besteck und Gläser.

5. Frischblumen, Musik mit Anlage oder DJ und alle Sonderwünsche werden gesondert berechnet.

6. Für An- und Abreisen bei Schiffseinsätzen außerhalb von Hamburg, für Wartezeiten und Leerfahrten, sowie für Verlängerungen der Fahrtzeit die durch den Auftraggeber verursacht werden, können nach Art und Umfang Zuschläge erhoben werden.

7.
Soweit im Einzelfall das Mitbringen von Speisen und Getränken an Bord ausdrücklich vereinbart ist, sind wir berechtigt, ein Pauschalentgelt (Korkengeld) zu berechnen. Abweichende Übereinkommen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

8. Gegebenenfalls anfallende GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.

9. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Veranstaltungspreis ausgewiesen. Gerichtsstand ist Hamburg.



Absatz 4 Haftung

I. Haftung des Veranstalters

1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sowie für die Richtigkeit der Beschreibungen unserer Leistungen. Für ein etwaiges Verschulden eines unserer Lieferanten oder einer anderen mit der Leistungserbringung beauftragten Person haften wir nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Für Schäden der Fahrgäste haften die Firma WeSe Hamburger Hafen- & Veranstaltungsfahrten GmbH und ihr Personal nach Maßnahme der gesetzlichen Bestimmungen der BRD bzw. im Einzelfall dem übergeordneten Europäischen Gesetz. Alle Ansprüche erlöschen, wenn der Schaden nicht sofort nach seiner Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes angezeigt wird.


II. Fundsachen

1. An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn muss direkt mit dem Eigentümer der Fundgegenstände ausgehandelt werden.

2. Fundgegenstände werden für eine Zeit von 21 Kalendertagen nach Funddatum an Bord aufbewahrt.


III. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Personenbeförderung ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht

IV. Änderung der AGB

Die Firma WeSe Hamburger Hafen- & Veranstaltungsfahrten GmbH, behält sich das Recht vor, die Bedingungen und Hinweise, die auf dieser Website angeboten werden, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Dieses Recht hat allerdings keinen Einfluss auf bestehende Bedingungen, die Sie durch rechtmäßige Buchungen bei der Firma WeSe Hamburger Hafen- & Veranstaltungsfahrten GmbH akzeptiert haben.

V. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Oktober 2007